Wird das Dach nicht regelmäßig gewartet, kann im Schadensfall der Versicherungsschutz ausbleiben. Dabei ist das Dach ein stark beanspruchter Teil des Hauses, schließlich ist es kontinuierlich den unterschiedlichsten Wettereinflüssen ausgesetzt. Viel zu häufig vernachlässigen Eigentümer regelmäßige Inspektionen und Wartungen des Dachs. Oft hat das schwerwiegende Konsequenzen für Immobilienbesitzer.
Ganz egal wie fachgerecht ein Dach ursprünglich gebaut wurde, im Laufe der Jahre muss es regelmäßig gewartet werden. Denn auch qualitativ gute Dächer erleiden Schäden. Stürme können die Befestigung lockern. Eindringendes Wasser kann bei Hitze Fäulnis und Schimmel verursachen. Bei Frost kann es Dachteile regelrecht aufbrechen. Regelmäßige Wartungen können Eigentümern nicht nur viel Kummer, sondern auch hohe Kosten ersparen. Schäden, die erst durch vernachlässigte Wartungen entstehen, sind mit deutlich höherem finanziellem Aufwand zu beseitigen.
1993 hat der Bundesgerichtshof verbindlich ein Urteil gesprochen. Demnach sind Hauseigentümer verpflichtet ihre Dächer regelmäßig inspizieren und warten zu lassen. Dieses Urteil wurde hinsichtlich des Versicherungsschutzes getroffen. Versicherungen sind seitdem nicht mehr verpflichtet für die Beseitigung aller Schäden aufzukommen, die durch Stürme verursacht wurden. Die Versicherung kann bei mangelnder Inspektion und Wartung die Zahlung von Reparaturkosten selbst bei Sturmschäden verweigern. Dabei berufen sich die Versicherer gerade auf das 1993 erlassene Urteil des Bundegerichtshofs. Ebenso haftet die Versicherung auch nicht bei Schäden an Dritten, wenn zuvor nicht fachgerecht gewartet wurde. Die Urteile der Gerichte gelten selbst bei Windstärken über 8. Gerichte kommen immer wieder zu der Entscheidung, dass fachgerecht gebaute und gewartete Dächer auch unter Orkanböen keine großen Schäden erleiden.
Die Sichtung des Daches durch einen Laien ist in jedem Fall ungenügend. Diese Arbeit muss zwingend durch einen Fachmann vorgenommen werden. Zur Inspektion und Wartung gehören auch die Analyse über die Erfüllung der energetischen Anforderungen und die Bestandsaufnahme über Blitzschutz, Regenrinnen, Entwässerung und so weiter.
Die regelmäßige Wartung des Daches führt auch dazu, dass eine Immobilie nicht an Wert einbüßt. Hauseigentümer sollten unbedingt Dachdecker-Innungsbetriebe mit Inspektion und Wartung beauftragen. Durch einen Wartungsvertrag sind Immobilienbesitzer auf der richtigen Seite. Denn so kann den Versicherungen gegenüber nachgewiesen werde, dass man der Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Das gilt auch für Schäden, die an Dritten zustande kommen. Auch hier hilft ein Wartungsvertrag. Denn Immobilieneigentümer haben Verpflichtungen, die mit ihrem Besitz einhergehen. So trifft sie die gesetzliche Sorgfaltspflicht, alle Gefahren zu beseitigen, die von ihrem Eigentum für andere ausgehen können.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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