Der Bedarfsausweis – Warum er so wichtig ist

Beim Verkauf einer Immobilie wird grundsätzlich immer ein Energieausweis benötigt. Liegt der Energieausweis nicht spätestens beim Besichtigungstermin vor oder wurden die Vorgaben des Gesetzgebers nicht eingehalten, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Dazu kommt: Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise. Immobilienverkäufer müssen wissen, welcher für ihre Immobilie der richtige ist.

Der Energieausweis stellt steckbriefartig den Energiestandard einer Immobilie dar. Das heißt: er zeigt an, wie viel Energie eine Immobilie verbraucht. Wie bei Elektrogeräten wird das vereinfacht mit Energieeffizienzklassen dargestellt, also mit einer farbigen Skala von A+ (sehr niedriger Energieverbrauch) bis Klasse H (einem sehr hohen Energieverbrauch). Auch allgemeine Angaben zum Gebäude sind im Energieausweis enthalten wie Baujahr und Art der Heizung, also Gas oder Öl.

Der Energieausweis wird unterschieden nach Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Mit einer kleinen Eselsbrücke lässt sich der Unterschied zwischen beiden merken: Der Bedarfsausweis bedarf einer Berechnung. Und zwar einer, der keine Verbrauchswerte zu Grunde liegen.

Ein Bedarfsausweis kann grundsätzlich immer erstellt werden. Er ist aber auch teurer als ein Verbrauchsausweis. In der Regel kommt der Bedarfsausweis aber bei Immobilien zum Einsatz, bei denen keine Verbrauchswerte vorliegen. Das ist bei Neubauprojekten der Fall. Es kann aber auch der Fall sein, bei Gebäuden, bei denen nicht ausreichend Abrechnungsperioden zur Ermittlung des durchschnittlichen Energieverbrauches vorliegen oder das Gebäude nicht den Standards der Wärmeschutzverordnung von 1977 genügt. Ein Profimakler kann Ihnen sagen, welchen Energieausweis Sie benötigen.

In den genannten Fällen müssen die Energieverbräuche mit einer komplexen Berechnung ermittelt werden. Sämtliche Faktoren wie Dämmung der Außenwand, Energieklassen der Fenster und die Heiztechnik müssen in der Berechnung berücksichtigt werden. Aber auch Lage der Immobilie und Bauform müssen berücksichtigt werden. Dabei ist die theoretische Berechnungsgrundlage immer gleich. Denn nur so sind die Energiewerte der Immobilien vergleichbar. Die so errechneten Werte sind jedoch nur eine Art Richtwerte. Denn das eigene Heizverhalten oder der typische Energieverbrauch eines Haushalts können in die Berechnung nicht miteinfließen.

Den Bedarfsausweis wie den Verbrauchsausweis erstellen in der Regel qualifizierte und zertifizierte Fachleute wie Energieberater, Architekten, Bauingenieure und Schornsteinfeger. Achten Sie aber auf die Unabhängigkeit der Berater. Auch online können Energieausweise angefordert werden. Aber Vorsicht! Günstige Angebote sind in der Qualität oft mangelhaft. Auf der sicheren Seite ist, wer sich von einem neutralen Immobilienexperten beraten lässt. Durch ihre langjährige Erfahrung wissen sie, wer einen geeigneten Energieausweis ausstellen kann. Auch beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA), der KfW-Bankengruppe oder der deutschen Energie-Agentur (dena) finden Sie Listen mit unabhängigen und qualifizierten Fachleuten.

Haben Sie Fragen zum Energieausweis? Oder suchen Sie jemanden, der sich um eine professionelle Erstellung kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Foto: © mipan/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Hohe Immobilienpreise jetzt trotzdem anlegen?

Immobilien sind grundsätzlich eine interessante Anlageform, bieten sie doch hohe Renditen. Jedoch ist die Frage, ob jetzt der richtige Zeitpunkt zum Anlegen ist. Jörg Winterlich und Michael Wiesendorf von der Immobilien Investment Akademie verraten im […]

Weiterlesen

Ihre Checkliste für die energetische Sanierung

Fassadendämmung, neue Fenster, Wärmepumpe und Photovoltaik – durch die aktuell hohen Energiepreise überlegen viele Eigentümer ihre Immobilie zu sanieren und umzurüsten, um Kosten zu sparen. Mit unserer Checkliste haben Sie alles Wichtige auf dem Schirm. 1. Ziele der Sanierung festlegen Was wollen Sie damit erreichen? 2. Analyse der Ausgangslage Wie ist der Zustand der Immobilie?…

Weiterlesen

Vorsicht vor den Nachbarn beim Wohnungsverkauf

Gegen den Willen der Nachbarn läuft gar nichts. Was schon für das alltägliche Zusammenleben in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gilt, kann auch dann noch zutreffend sein, wenn Sie wieder ausziehen und Ihre Wohnung verkaufen wollen. Der § […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei