Im neuen Jahr werden einige neue Gesetze für Immobilieneigentümer in Kraft treten. Dazu gehören die steuerliche Abschreibung bei der energetischen Sanierung, die neue Regelung zur Verteilung der Maklerprovision, die Einführung des Mietendeckels, die Grundsteuerreform sowie die Wohngeldreform. Wir erklären Ihnen, was die Neuerungen im Detail bedeuten.
Kosten für einzelne energetische Sanierungen können Immobilieneigentümer ab 2020 steuerlich absetzen. Diese Neuerung hat die Bundesregierung in ihrem Klimapaket im November 2019 beschlossen. Die Immobilie, an der energetische Sanierungen vorgenommen werden, muss mindestens zehn Jahre alt sein. Eine weitere Bedingung ist, dass die Immobilie auch vom Immobilieneigentümer selbst bewohnt werden muss. Werden Sanierungen vorgenommen, lassen sich 20 Prozent der Kosten absetzen. Die Absetzung erfolgt während einer Zeitspanne von drei Jahren. Insgesamt können pro Haushalt rund 40.000 Euro eingespart werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen der Austausch von Fenstern, Außentüren und Heizungsanlagen sowie die Wärmedämmung von Dachflächen und Wänden. Immobilieneigentümer können sich aber auch alternativ für eine Förderung durch die KfW entscheiden.
Haushalte mit geringem Einkommen werden 2020 von der Wohngeldreform profitieren. Diesen Haushalten wird im neuen Jahr mehr Wohngeld zustehen. Für Immobilieneigentümer steht das Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses zur Verfügung.
Weiterhin wird es im neuen Jahr zu einer Neuregelung über die Grundsteuer von Hauseigentümern und Grundstückbesitzern kommen. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt zukünftig in Abhängigkeit vom Bodenwert und dem Mietpreis. Rund 36 Millionen Grundstücke müssen hierfür neu bewertet werden. Nach der Erwartung von Experten wird die Steuerlast für viele Immobilieneigentümer steigen.
In Berlin wird es 2020 die Umsetzung des Mietendeckels geben. Er gilt für alle Immobilien, die vor 2014 erbaut wurden. Vermietern solcher Immobilien ist es für fünf Jahre nicht mehr möglich die Mieten anzuheben. Zusätzlich soll es Mietobergrenzen geben. Diese richten sich nach Ausstattung und Baujahr der Immobilie. Wird die Obergrenze bereits jetzt um mehr als 20 Prozent überschritten, muss die Miete im kommenden Jahr vom Vermieter gesenkt werden.
Schließlich wird es 2020 zu einem Gesetz über die einheitliche Regelung der Maklerprovision kommen. Dieses soll verbindlich festlegen, welchen Anteil an der Maklerprovision der Verkäufer und welchen Anteil der Käufer zukünftig trägt. Gegenwärtig gibt es keine einheitlichen Regelungen. Die Maklerprovision wird derzeit von Region zu Region anders gehandhabt. Während sich in München Verkäufer und Käufer die Maklerprovision teilen, wird sie in Berlin noch vom Käufer übernommen. Gerade Käufer sollen von der neuen Regelung profitieren. Denn bislang sind sie es überwiegend, die die Maklerprovision übernehmen. Das gilt selbst dann, wenn der Makler vom Verkäufer bestellt wurde. Ab 2020 ist gesetzlich vorgegeben, dass Käufer bundesweit nur noch 50 Prozent der Maklergebühren zahlen.
Sie möchten wissen, wie sich die Änderungen in 2020 auf den Wert Ihrer Immobilie auswirken? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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