Wer das Wohnrecht für eine Immobilie besitzt, profitiert von vielen Vorteilen. Zwar entfällt dabei die Miete, allerdings gibt es aber auch Einschränkungen, wenn es um die Gestaltung des Wohnraumes geht.
Angesichts der steigenden Mietpreise und des steigenden Wohnraummangels, überlegen gerade viele Senioren, wie sie sich ihren Wohnraum absichern können. Oft ist dann das lebenslange Wohnrecht die passende Alternative.
Lebenslanges Wohnrecht bedeutet dann, dass eine Partei ein Haus oder Wohnung bis an ihr Lebensende bewohnen darf. Dabei ist das Wohnrecht fest an eine Immobilie gebunden. Sollte die dann einmal verkauft oder versteigert werden, dürfen die Bewohner mit lebenslangem Wohnrecht dennoch in der Immobilie wohnen bleiben. Zwar müssen die Wohnberechtigten in diesem Fall dann keine Miete zahlen, kommen aber für ihre Nebenkosten selber auf. Auch für die Instandhaltung des eigenen Wohnraumes ist der Wohnberechtigte zuständig. Dies gilt aber nur für kleine Maßnahmen. Bei größeren Umbauten muss der Eigentümer der Immobilie miteinbezogen werden.
Lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch eintragen
Wer das Glück haben sollte durch Verwandte vom lebenslangen Wohnrecht zu profitieren, sollte unter allen Umständen dafür sorgen, dass dieses auch unanfechtbar bleibt. Um sicherzustellen, dass sich ein Wohnrechtsinhaber jederzeit auf sein Wohnrecht berufen kann, ist es unerlässlich, dies im Grundbuch festhalten zu lassen. Ein lebenslanges Wohnrecht ohne Grundbucheintragung, lässt sich im Zweifel nämlich wieder anfechten oder aufheben. Dies ist besonders wichtig, wenn die Immobilie den Besitzer wechselt. Wenn das Wohnrecht ins Grundbuch aufgenommen wurde, kann bei einem Verkauf der Immobilie der neue Eigentümer dem Wohnrechtinhaber ohne dessen Zustimmung nicht das Wohnrecht entziehen oder ihm kündigen.
Wer kein Wohnrecht besitzt, sollte sich überlegen eine eigene Immobilie zu kaufen. Entweder um selbst darin zu wohnen oder sie als Geldanlage für sich selbst oder seine Kinder zu erwerben. Nicht nur kann man dann selbst über die Gestaltung des Wohnraumes entscheiden, sondern man kann sie später gewinnbringend verkaufen, oder auch eventuell vererben. Gerade die letzte Möglichkeit lässt sich wunderbar mit dem lebenslangen Wohnrecht kombinieren.
Nießbrauchrecht statt Lebenslanges Wohnrecht
Anders sieht es aus, wenn zum Beispiel die Eltern pflegebedürftig werden und in ein Heim ziehen müssen. In diesem Fall können sie von ihrem lebenslangen Wohnrecht nicht mehr profitieren. In diesem Fall wäre es besser ein Nießbrauchrecht einzuräumen. Dies bedeutet, dass man zum Beispiel die Immobilie vermietet und von den Mieteinnahmen das Pflegeheim finanziert.
Ebenfalls sinnvoll ist es, ein Rückforderungsrecht einzuräumen. Im Falle einer Insolvenz der Kinder, kann man so seine Immobilie vor der Vollstreckung schützen, indem es zurück auf die Eltern überschrieben wird. Andernfalls sind sowohl das Haus als auch das Wohnrecht weg.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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