Achtung beim Umzug von der Wohnung ins Eigenheim!

Sie haben endlich Ihre Traumimmobilie gefunden und möchten nun aus Ihrer Mietwohnung in Ihr neues Häuschen ziehen. Die Vorfreude auf das neue Eigenheim kann schnell getrübt werden, wenn die Kündigung und der Umzug nicht gut geplant werden. Lesen Sie hier, worauf Sie achten sollten.

Viele Mieter, die das Glück hatten, schon frühzeitig eine neue Immobilie gefunden zu haben, können oftmals die Doppelbelastung der alten Miete und der Abzahlung des Immobilienkredits nicht stemmen. Der einfachste Weg aus dem Mietvertrag herauszukommen ist demnach einen Nachmieter zu finden. So einfach ist das aber nicht. Nur wenn eine Nachmieterklausel im Mietvertrag festgehalten wurde, ist das vorzeitige Beenden eines Mietvertrags durch einen neuen Nachmieter gültig.

Ansonsten sind Vermieter nur im Ausnahmefall dazu verpflichtet, sich auf einen Nachmieter einzulassen. Dazu zählt, wenn der Mieter aus beruflichen Gründen den Wohnort wechselt oder aber ein Umzug in eine Senioren- oder Pflegeeinrichtung notwendig ist. Eine schönere neue Immobilie dagegen ist kein rechtlich zwingender Grund.

Vor dem Umzug renovieren

Kaum ein Thema sorgt soviel für Verstimmug zwischen den Mietern und Vermietern wie die Frage, in welchem Zustand die Wohnung überlassen werden muss. Entgegen der allgemeinen Meinung ist es nämlich so, dass nicht etwa der Mieter, sondern der Vermieter im Zuge seiner Instandhaltungspflicht für die Renovierungsarbeiten zuständig ist. Die im Mietvertrag in der Regel als „Schönheitsreparaturen“ bezeichneten Arbeiten sind daher nur in einem sehr engen Rahmen tatsächlich durch den Mieter vorzunehmen. Und das auch nur dann, wenn die entsprechenden Klauseln auch wirklich gültig sind. Wenn der Mietvertrag zum Beispiel ganz starr vorschreibt, wann und wie oft Schönheitsreparaturen vorzunehmen sind, ist die gesamte Vereinbarung ungültig. Es ist also durchaus ratsam, den eigenen Vertrag im Vorfeld des Auszugs juristisch prüfen zu lassen.

Keine Erstattung der Mietkaution vor dem Umzug

Auch bei der Rückerstattung der Mietkaution scheiden sich die Geister. Tatsächlich ist es aber so, dass es keinen vorgeschriebenen Zeitrahmen für die Rückerstattung der Mietkaution gibt. Gerichte haben in der Vergangenheit aber geurteilt, dass der Vermieter sechs Monate Zeit hat, um etwaige Ansprüche zu prüfen. Der Hauptgrund dafür sind die Abrechnungen der Betriebskosten, welche erst zur Mitte des Jahres vorliegen. Daraus können Nachzahlungen für den Mieter entstehen. Wenn dieser Ende des Vorjahres ausgezogen ist, wartet er unter Umständen länger als sechs Monate auf seine Kaution.

Wenn der große Tag kommt, vergessen Sie nicht wirklich alles aus der Wohnung mitzunehmen. Auch wenn kleine Einbauten die Wohnung aufwerten, so sind Sie doch dazu verpflichtet diese mit in das neue Haus zu nehmen, oder eben zu entsorgen. Aber bitte nicht im Hof. Wenn Sie wirklich nicht wissen wohin mit Ihrer Duschabtrennung oder Ihrer Einbauküche, dann fragen Sie doch einfach mal nett bei Ihrem Vermieter nach. Viele Vermieter willigen gerne ein, wenn der Nachmieter die Einbauten übernimmt.

Sie suchen nach einem Eigenheim? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Wenn das Zuhause nicht passt, wird es passend gemacht.

Egal ob größer oder kleiner - wir helfen Ihnen, ein Zuhause zu finden, das zu Ihnen passt.

 

 

Nicht fündig geworden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Mietkaution

https://de.wikipedia.org/wiki/Mietrecht

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnraummietrecht

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © evgenyataman/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Versteckte Immobilie finden

Immobilieninteressenten stehen in manchen Regionen Deutschlands vor einer Herkulesaufgabe: Eine passende Immobilie am Markt zu finden, ist, je nachdem, wo man wohnt, gar nicht so einfach. Wie Sie jenseits der gängigen Portale zu Ihrer Wunschimmobilie finden, verraten wir Ihnen jetzt. Ist der Beschluss, sich eine eigene Immobilie zuzulegen einmal gefasst, bleibt Interessenten noch die Aufgabe,…

Weiterlesen

Scheidungsimmobilie noch nicht abgezahlt?

Wie jeder weiß, ist eine Scheidung die beiden zukünftigen Ex-Partner nicht nur emotional eine große Belastung. Gerade für Immobilienbesitzer erweist sich vor allem die Gütertrennung oft als ein Riesenproblem. Wie soll man das gemeinsame Eigentum […]

Weiterlesen

Neue EU-Gebäuderichtlinie: Was Eigentümer wissen sollten

Die EU will in Sachen Umweltschutz aktiv werden. Da führt auch kein Weg an alten, energetisch rückständigen Gebäuden vorbei. Was dies genau für Eigentümer bedeutet, beleuchten wir jetzt. Die EU hat es sich zum Ziel gemacht, in diversen Feldern klimaneutral zu werden. Das gilt auch für den Immobiliensektor. Da Gebäude für rund 40 Prozent des…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei