Erbimmobilie: Streit vermeiden – verrenten vs. verschenken

Wer das Immobilienerbe noch zu Lebzeiten regeln möchte, um einem Erbstreit aus dem Weg zu gehen, hat dafür verschiedene Möglichkeiten. Häufig werden Immobilien überschrieben. Neben der Schenkung kann die Immobilie aber auch verrentet werden. Doch was eignet sich in welcher Situation am besten?

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Symbolbild zum Thema Erbschaft: Gerichtshammer, versiegelte Dokumente und Brief auf einem Holztisch – steht für rechtliche und organisatorische Fragen rund um eine geerbte Immobilie.

 

Egal ob Eigentümer ihre Immobilie überschreiben oder verrenten, jede Methode hat seine Vorteile. Zudem ist es wichtig, zu schauen, wie die persönlichen Familienverhältnisse des Eigentümers aussehen. Und natürlich welches Ziel verfolgt wird. Bei beiden Varianten ist es möglich in der Immobilie wohnen zu bleiben.

Verrenten – Geld erhalten und Erbstreit vermeiden

Wer verrentet, verkauft seine Immobilie ohne ausziehen zu müssen. Den Verkaufspreis zahlt der Käufer nicht komplett auf einmal. Stattdessen werden die Verkäufer, die das Wohnrecht innehaben, monatlich ausgezahlt. Neben der monatlichen Zahlung erhält der ehemalige Eigentümer eine einmalige Auszahlung.

Je nachdem wie die Verrentung vertraglich geregelt wird, kann eine Leibrente oder eine Zeitrente mit einem lebenslangen oder zeitlich begrenzten Wohnrecht vereinbart werden. Zudem kann die Summe der Einmal- und der monatlichen Zahlung individuell festgelegt werden.

Die Höhe des Verkaufserlöses, und somit des gesamten Auszahlungsbetrags, hängt unter anderem von der gewählten Art der Rente und des Wohnrechts ab. Aber auch das Alter hat einen bedeutenden Einfluss auf die Höhe der Summe. Je älter der Verkäufer ist, der den Verrentungsvertrag abschließt, desto höher ist der Verkaufserlös und natürlich auch der Gesamtbetrag der Auszahlung.

Schenkung – Erbstreit verhindern und Steuern sparen

Wenn die Immobilie noch bei Lebzeiten auf Familienmitglieder übertragen wird, ist die Immobilie nach 10 Jahren steuerfrei. Denn jedes Jahr verringert sich die Schenkungssteuer um 10 Prozent. Ist die Immobilie zudem steuerlich belastet, wertet das die Immobilie zusätzlich ab.

Denn die Höhe der Schenkungssteuer hängt von Wert der Immobilie ab. Belastungen, die den Wert der Immobilie senken, sind beispielsweise ein eingetragenes Leibgedinge wie auch ein selbst eingeräumtes und im Grundbuch vermerktes Nießbrauch- oder Wohnrecht.

Der Schenkende oder Übertragende beeinflusst damit nicht nur den Immobilienwert, sondern kann zusätzlich in der Immobilie wohnen bleiben. Durch das Leibgedinge sichert sich der ehemalige Eigentümer eine lebenslange Versorgung und Pflege durch den Beschenkten. Dazu gehören allerdings keine Geldzahlungen.

Was eignet sich wann am besten?

Für Eigentümer, die ihre Rente im Alter aufbessern möchten und weniger Wert darauf legen, dass die Immobilie in der Familie bleibt, ist die Immobilienverrentung die bessere Lösung. Wem es weniger ums Geld geht und mehr darum Steuern zu sparen, der ist mit einer Schenkung auf dem richtigen Weg. Für die Entscheidung empfiehlt es sich aber immer einen Immobilienmakler hinzuzuziehen.

Wollen Sie wissen, wie Sie Ihre Immobilie verrenten? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten und unterstützen Sie gerne.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Leibrente

https://de.wikipedia.org/wiki/Schenkung

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnrecht

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Fotos: © mavoimages/Depositphotos.com

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