Was kommt in einer Eigentümergemeinschaft auf mich zu?

Viele Menschen träumen auch weiterhin davon, in den eigenen vier Wänden zu leben. Gerade im städtischen Raum erfreuen sich Eigentumswohnungen großer Beliebtheit. Endlich kann man sich alles so gestalten, wie man es möchte! Doch Vorsicht: nicht alles kann dabei allein entschieden werden. Als Wohnungseigentümer wird man auch Teil einer Eigentümergemeinschaft (WEG). Und die hat ihre ganz eigenen Bestimmungen, die es zu beachten gilt.

Jede Immobilie ist besonders.

Finden Sie heraus, wie viel Ihre Immobilie wert ist.
Wir bewerten Immobilien - professionell und zeitnah.
Melden Sie sich!

haus scaled e1632490810220

Erwirbt man eine Wohnung, wird man nicht nur deren Eigentümer, man erwirbt auch einen Teil der gesamten Immobilie. Damit werden Sie automatisch Mitglied in der WEG und entscheiden zusammen mit den anderen Eigentümern über alles, was die Gesamtimmobilie betrifft. Aber auch, wenn Sie Veränderungen an der eigenen Wohnung anstreben, bedarf manches der Zustimmung der gesamten Eigentümergemeinschaft. Wir beraten Sie gerne, was dazu gehört und geben Ihnen an dieser Stelle schon mal einen Überblick.

Sondereigentum: das gehört Ihnen allein

Das sogenannte Sondereigentum umfasst die Räume der Wohnung und die dazu gehörenden Teile des Gebäudes. Dort dürfen Sie nach Belieben Gestaltungen und Änderungen vornehmen, solange das Sondereigentum des Nachbarn oder das Gemeinschaftseigentum davon nicht beeinflusst werden. Sie träumen von einer Küche, die in den Wohnbereich integriert ist und nur eine Wand ist im Weg? Diese können Sie einreißen und den Grundriss Ihrer Wohnung verändern, ohne dass es fremder Zustimmung bedarf. Informieren Sie vorher Ihre Nachbarn, wenn es durch Baumaßnahmen laut werden könnte.

Gemeinschaftseigentum: das gehört der WEG

Zum Eigentum aller gehören zum Beispiel das Dach, die Fenster, das Treppenhaus, die tragenden Gebäudeteile, die Grünanlagen und, falls vorhanden, die Tiefgarage. Soll daran etwas saniert oder renoviert werden, muss die Mehrheit der WEG dafür stimmen. Aber auch, wenn Sie Ihren eigenen Strom mit einem Balkonkraftwerk erzeugen oder eine Ladesäule für Ihr E-Auto anschaffen wollen, müssen Sie das mit Ihrer Eigentümergemeinschaft abstimmen.

Vorher informieren: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Protokolle

Wenn Sie sich für den Kauf einer Wohnung entschieden haben, sollten Sie sich vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags noch ein paar Unterlagen der WEG ansehen. Ihr Makler kann Sie bei der Lektüre unterstützen und eventuelle Fragen beantworten.  In der Teilungserklärung finden Sie eine Auflistung über Gemeinschafts- und Sondereigentum sowie ein Aufteilungsplan, der die einzelnen Wohnungen und deren Räume zeigt. Die Gemeinschaftsordnung weist aus, wie die Rechte und Pflichten aussehen, die ein Eigentümer gegenüber der Verwaltung hat. Auch die Stimmrechts- und Kostenverteilungsregeln können Sie dort nachlesen.

Zudem haben Sie das Recht, sich die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen anzuschauen. Dort können Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, was bereits entschieden wurde und auch, wo es eventuell schwierig werden könnte.

Sie möchten Eigentum erwerben und sind sich unsicher, ob es eine Wohnung oder ein Haus sein soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern zu all Ihren Fragen.

Foto: © Elenaferns-photo /Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Jetzt Immobilie bauen oder besser kaufen?

Vielerorts ist die Nachfrage nach Immobilien gesunken und damit auch die Preise. Bevor die Zinsen weiter steigen, kann jetzt der richtige Moment für den Immobilienerwerb sein. Ob sich der Bau oder eher der Kauf einer Bestandsimmobilie lohnt, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Hier stellen wir Ihnen ein paar wichtige Kriterien vor. Im Einzelfall sollten Sie…

Weiterlesen

Neue Eigenheimförderung ab Juni 2023 geplant

Kaufinteressenten mit weniger Einkommen können aufatmen. Ab Juni dieses Jahres soll das Baukindergeld-Programm zwar nicht fortgeführt, aber ersetzt werden. Der Erwerb von Wohneigentum wird durch das neue Förderprogramm weiter unterstützt. Laut Klara Geywitz, der aktuellen Bauministerin, stehen jährlich mehrere Millionen Euro für ein neues Programm der Bundesregierung zur Förderung des Wohneigentums zur Verfügung. Der Traum…

Weiterlesen

Scheidung: Wenn man sich nicht einigen kann – Teilungsversteigerung

Wenn man sich scheiden lässt und ein gemeinsames Haus besitzt, kommt es oft zu Uneinigkeiten darüber, was mit der Immobilie passieren soll. Der eine will drin wohnen bleiben. Oder aber vermieten. Das kommt wiederum für […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei