Wo Immobilien erben teuer ist

Um die Erbschaftssteuer zu ermitteln, benötigt das Finanzamt einen Immobilienwert. Dieser Wert soll dem Gesetzgeber nach im Jahr 2023 näher am Verkaufswert liegen als in den vergangenen Jahren. Durch eine neue Bewertungsgrundlage kann das in einigen Regionen teurer werden als bisher.

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

Wie gehe ich mit der Situation um? Wir beraten Sie und finden gemeinsam eine Lösung. Melden Sie sich!

Testament iStock 832576118 klein Copyright djedzura

 

Damit das Finanzamt für Erbschaftssteuer eine Bemessungsgrundlage hat, muss zunächst der Verkehrswert einer Immobilie bestimmt werden. In den letzten Jahren wurden Bewertungsmethoden angewandt, die in vielen Fällen unter dem tatsächlichen Verkaufspreis lagen und die Preissteigerungen der letzten Jahre zu wenig berücksichtigt hatten.

Das lag daran, dass die Finanzämter ein vereinfachtes Verfahren gemäß Bewertungsgesetz angewandt haben, ohne die Immobilie zu besichtigen, das Grundbuch einzusehen oder einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dabei bleibt es grundsätzlich auch. Jedoch soll im Jahr 2023 mehr auf Vergleichswerte gesetzt werden als bisher, um die die Verkehrswerte der Immobilien besser an die Marktlage anzupassen. Vergleichsdaten erhalten die Finanzämter von den örtlichen Gutachterausschüssen, die allerdings nur einmal im Jahr veröffentlichen. Die Preisreduktionen der letzten Monate haben sich allerdings noch nicht in allen Regionen in den Gutachterdaten niedergeschlagen.

Auch spezielle Merkmale des Objekts, die den Wert mindern könnten – so wie eine alte Heizungsanlage oder aktuelle Marktveränderungen, werden im Verfahren der Finanzämter nicht oder zu wenig berücksichtigt. Daher ergeben sich nun oft überhöhte Werte seitens des Finanzamts.

In Metropolen und Großstädten, die in den letzten Jahren große Preissteigerungen zu verzeichnen hatten, werden daher zu einer höheren Erbschaftsteuer führen als Immobilien in ländlichen Regionen. Besonders betroffen ist die bayrische Landeshauptstadt München.

Erbschafts­steuer 2023 – so wird grundsätzlich versteuert

Grundsätzlich gelten für die Erbschaftssteuer drei verschiedene Steuerklassen, abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Diese haben unterschiedlich hohe Freibeträge. Sie reichen von 20.000 bis 500.000 Euro, wobei ein Freibetrag von 20.000 Euro allen Erben erlassen wird, egal ob verwandt oder nicht verwandt. Die Steuerklasse I wird engen Verwandten zugeteilt und hat die geringste Steuerklasse. Dazu gehören Ehegatten, Lebenspartner sowie Verwandte in direkter Linie. Nichten und Neffen ordnet man der Steuerklasse II zu. Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen gehören in die Steuerklasse III, die wiederum einen höheren Steuersatz veranschlagt.

Zusätzliche Freibeträge, welche die Erbschaftssteuer reduzieren

Allgemein gilt, bei einem Wert der Erbschaft unter dem persönlichen Freibetrag, muss keine Erbschafts­steuer entrichtet werden. Und auch wenn der Wert über dem Freibetrag liegt, kann es sein, dass das Erbe nicht versteuert werden muss. Denn es gibt insgesamt vier weitere Freibeträge: Versorgungsfreibeträge, Pflegefreibeträge, Nachlassverbindlichkeiten und sachliche Steuerbefreiungen.

Wer ein Erbe antreten möchte, ist verpflichtet, dies dem Finanzamt zu melden. In den meisten Fällen muss außerdem eine Erbschaftssteuererklärung abgegeben  werden. Um die Immobilie optimal zu bewerten, lohnt es sich einen fachlichen Rat beim Immobilienberater oder Steuerberater ihres Vertrauens einzuholen.

Sie haben geerbt und möchten ihre Immobilie bewerten lassen? Lassen Sie sich von uns beraten!

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: ©  Varavin88/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Wohnfläche berechnen – So gehen Sie auf Nummer sicher

Serie Immobilienvermarktung: 7 Das Wohnzimmer ist nicht ganz 36 Quadratmeter groß. Die eine Wand verläuft im spitzen Winkel. Und wie wird nochmal die Dachschräge im Schlafzimmer angerechnet? Unterschiedliche Faktoren beeinflussen die Wohnflächenberechnung. Hier reicht es […]

Weiterlesen

Patchworkfamilie: Immobilienerbe besser mit Testament regeln

Was erbt eigentlich das Kind meiner Partnerin und was meine Tochter aus erster Ehe? Auch Patchworkfamilien machen sich häufig zu wenig Gedanken über das Erbe. Dabei kann es gerade in diesem Lebensmodell schnell zu Ungerechtigkeiten kommen. Experten raten deshalb zu einem Testament. Rechtsexperten raten im Fall einer Patchworkfamilie zu einem Testament. Denn nach der gesetzlichen…

Weiterlesen

Trend: Nachhaltig investieren mit energieautarken Häusern

Fossile Brennstoffe werden immer knapper und Deutschlands Häuser sollen bis 2050 klimaneutral werden. Das heißt für Eigentümer und Investoren: energieeffizient bauen oder Bestandsgebäude anpassen. Die zukünftige Generation von Gebäuden soll vor allem energieautark sein. Was bedeutet das und welche (finanziellen) Vorteile ergeben sich daraus? Seit 2021 gibt es eine aktuelle Überarbeitung der 2010 verabschiedeten EU-Gebäuderichtlinie…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei