Auch im Jahr 2018 gibt es wieder einige Änderungen rund um das Thema Immobilie. Private Bauherren erhalten mehr Unterstützung, Baufirmen und Makler bekommen mehr Pflichten – teilweise nicht unerwünscht. Aber auch einige Förderungen fallen weg. Für Sie haben wir die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst.
1. Kampf gegen Pfusch am Bau
Endlich gibt es mehr Unterstützung bei Streit über Pfusch, Abschlagszahlungen und nicht eingehaltenen Einzugstermine. Dafür sorgt seit 1. Januar 2018 der neue Verbraucherbauvertrag. Damit Kunden nun Angebote von Baufirmen vergleichen können, müssen jene vor Vertragsabschluss eine Baubeschreibung liefern. Bis 2017 wurde oft eine Baubeschreibung erst erstellt, wenn sie beispielsweise der Bank vorgelegt werden musste, um einen Kredit zu bekommen. In ihr müssen die wesentlichen Eigenschaften des Baus, wie zum Beispiel Material und Ausführung, beinhaltet sein. Auch die Fertigstellung des Baus müssen die Baufirmen verbindlich festlegen. Falls der Termin nicht eingehalten wird, muss die Baufirma Schadenersatz leisten. Außerdem haben private Bauherren ein Widerrufsrecht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Vertragsschluss auch bei nicht notariell beurkundeten Verträgen. So können Bauherren vom Vertrag zurücktreten, falls sie sich doch übereilt entschieden haben.
2. Mehr Transparenz am Immobilienmarkt
Ab dem 1. August 2018 sind Immobilienmakler verpflichtet, sich fortzubilden und potentielle Kunden über ihren Fortbildungsstand zu informieren. Diese Initiative ging ursprünglich vom Immobilienverband Deutschland (IVD) aus, also den Maklern, Verwaltern und Gutachtern selbst. Damit soll Qualität und Kompetenz gesichert und gegen Schwarze Schafe in der Branche vorgegangen werden. Doch die Vorschläge sind nicht so umgesetzt worden, wie der IVD sich das gewünscht hat. Dennoch können nun Verstöße mit einem Bußgeld geahndet werden.
3. Förderung für Öko-Heizung
Vielen Hausbesitzern ist eine Heizung mit erneuerbaren Energien immer noch zu teuer. Wer aber von Fördermitteln für eine neue Heizungsinstallation profitieren möchte, hat nur noch mit erneuerbaren Energien die Chance dazu. Neue Heizungsanlagen, die zum Beispiel nicht Biomasse, Solar-
thermie oder Wärmepumpen nutzen, erhalten keine Förderung mehr. Bevor jedoch die Handwerker beauftragt werden können, muss der Antrag zur Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden und eine Eingangsbestätigung des BAFA vorliegen. Nach dem Einbau und der Inbetriebnahme müssen noch der Nachweis über die Verwendung sowie erforderliche Rechnungen und Belege beim BAFA eingereicht werden.
Die derzeit niedrigen Zinsen bieten zudem eine Gelegenheit zum Hauskauf. Da die Preise hoch sind und die Zinsen niedrig, können Sie mit dem Verkauf einer Immobilie einen guten Erlös erzielen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn es um eine Immobilienbewertung geht.
Damit Sie auch 2018 für den Immobilienmarkt gerüstet sind, haben wir in der aktuellen Ausgabe unseres Immobilienmagazins wieder informative Themen zusammengestellt.
Die Zukunft ist manchmal gar nicht so weit weg. Lesen Sie ab Seite 8, wie die Zukunft des Wohnens aussieht und wie sie unser Leben verändern wird. Was Immobilienverrentung ist und wie sie funktioniert erfahren Sie auf Seite 12. Oder erfahren Sie auf Seite 20, wie Sie auch mit kleinem Einkommen Ihr Traumhaus finden können.
Wenn auch Sie mit dem Gedanken spielen, in absehbarer Zeit Ihre Immobilien zu verkaufen, lesen Sie gerne unsere Tipps zur Ermittlung des Preises Ihres Hauses. Erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, um alles richtig zu machen. Sicher fragen auch Sie sich, was Ihr Eigentum wert ist, vor allem angesichts der Preisentwicklung auf unseren Märkten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Gerne bewerten wir auch Ihre Immobilie.
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