Immobilienaufteilung in der Scheidung

Was einem Mal gemeinsam gehörte, darüber wird sich nun gestritten. Während Vermögen sich in der Regel oft relativ einfach teilen lässt, ist das mit Immobilien häufig schwieriger. Nur selten haben Paare schon vor der Hochzeit diesen Fall bedacht. Tritt der Fall dann ein, sind viele unvorbereitet. Deshalb sind viele Paare ratlos, was mit ihrer Immobilie zu tun ist.

Was mit der gemeinsamen Immobilie während oder nach der Scheidung geschehen soll, ist oft eine schwierige Frage. Erst recht, wenn die Immobilie noch mit Schulden belastet ist. In einem solchen Fall muss dringend und frühzeitig gehandelt werden. Rechtsexperten empfahlen deshalb schon zu Beginn der Trennung eine Gesamtlösung zu finden.

Finanzstatus – Wert der Immobilie

Bevor eine Entscheidung darüber getroffen werden kann, was mit der Immobilie geschehen soll, beziehungsweise welche Möglichkeiten überhaupt bestehen, ist ein Analyse der Finanzen nötig. Dazu müssen Paare in der Trennung wissen, wie viel ihre Immobilie wert ist. Ein regionaler Profi-Makler ermittelt einen marktgerechten Preis. Darüber hinaus müssen aber auch sämtliche Zahlungsverpflichtungen erfasst und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung der Trennungsfolgen angestellt werden. Das heißt beispielsweise, wie viel Unterhalt zu zahlen ist und ob ein etwaiger Nutzungsvorteil berücksichtigt werden muss. Erst wenn diese Fragen geklärt sind, lässt sich beantworten, ob einer der Ex-Partner die Immobilie übernehmen, beziehungsweise unterhalten kann.

Notverkauf und Teilungsversteigerung vermeiden

Kann keiner der Ex-Partner die Immobilie halten, so wird die Immobilie häufig verkauft. Denn wenn der Ex-Partner ausgezahlt werden muss und noch Raten an die Bank zu zahlen sind, ist das oft für keinen zu bezahlen. Auch im Falle einer Vermietung reichen die Mieteinnahmen dafür oft nicht aus. Können sich die Ex-Partner nicht einigen, drohen der Notverkauf oder eine Teilungsversteigerung. Dies sollte unbedingt vermieden werden, da dies in der Regel mit finanziellen Verlusten endet.

Gemeinsamer Verkauf

Um eine Immobilie gerecht zu teilen, ist oft am einfachsten, sie in teilbares Vermögen also Geld umzuwandeln. Für die Ex-Partner hat das mehrere Vorteile. Zunächst können damit offene Darlehen bei der Bank getilgt werden. Andererseits bleibt in der Regel etwas übrig für den Neuanfang. Ein lokaler Profi-Makler kennt diese Fälle. Er weiß, wie hier vorzugehen ist, um die Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen. Im Vorfeld ist jedoch bei der Bank zu klären, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung für die Ablösung des Immobilienkredits gezahlt werden muss. Ebenso sollten die Ex-Partner überprüfen, ob eventuell für den Immobilienverkauf Steuern zu zahlen sind. Bei selbst genutzten Immobilien ist das nicht der Fall. Auch hier berät ein Profi-Makler die Eigentümer.

Möchten Sie wissen, was die beste Lösung für Ihre Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.

Nicht fündig geworden:

https://de.wikipedia.org/wiki/Ehescheidung_(Deutschland)

https://de.wikipedia.org/wiki/Teilungsversteigerung

https://de.wikipedia.org/wiki/Vorf%C3%A4lligkeitsentsch%C3%A4digung

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © lenmdp/Depositphotos.com

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