Vorsicht vor Kosten beim Immobilienerbe

Wem das nötige Geld zum Erwerb der eigenen vier Wände fehlt, ist vielleicht froh darüber, eine Immobilie zu erben – wenn sich nur so der Traum vom Eigenheim erfüllen kann. Doch dieser Traum kann auch teuer werden. Nicht nur kann eine Hypothek auf der Immobilie liegen. Auch Erbschaftssteuer kann eine Belastung sein, wenn der Wert der Immobilie den Steuerfreibetrag übersteigt.

Wenn eine Immobilie vererbt wird, muss dafür grundsätzlich Erbschaftssteuer gezahlt werden. Allerdings gibt es für unterschiedliche Verwandtschaftsgrade auch unterschiedliche Steuerfreibeträge. Übersteigt der Immobilienwert den Steuerfreibetrag nicht und wird die Immobilie selbst genutzt, muss in der Regel keine Erbschaftssteuer gezahlt werden. Auch Ehepartner und Kinder sind von der Steuer befreit, wenn sie die Erbimmobilie mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen. Um aber zu wissen, wie viel die Immobilie wert ist und so sie den Steuerfreibetrag übersteigt, muss der Wert von einem Immobilienprofi ermittelt werden.

Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?

Nehmen wir ein Beispiel: Sie haben die Immobilie von Ihrem Onkel geerbt. Als Neffe liegt Ihr Steuerfreibetrag bei 20.000 Euro. Da ein Profi-Makler immer die aktuelle Lage am Immobilienmarkt berücksichtigt, haben Sie von ihm den Wert der Immobilie ermitteln lassen. Sie ist 270.000 Euro wert. Abzüglich Ihres Steuerfreibetrages müssen Sie 250.000 Euro versteuern. Die Erbschaftssteuer liegt für Neffen bei 25 Prozent. Das bedeutet also, dass Sie 62.500 Euro Erbschaftssteuer zahlen müssen.

Gibt es Miterben?

Es kann auch sein, dass Sie nicht der Alleinerbe sind. In diesem Fall sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft und müssen das Erbe mit Ihren Miterben teilen. Mit diesen müssen Sie sich dann einigen. Möchten Sie die Immobilie behalten, dann müssen Sie in der Regel Ihre Miterben auszahlen. Nehmen wir an, es gibt zwei weitere Erben, dann steht Ihnen und den beiden anderen jeweils ein Drittel der Immobilie zu. Um zu wissen, wie viel ein Drittel ist, ist es wieder empfehlenswert, die Immobilie von einem Fachmann bewerten zu lassen. Wenn wir bei unserem Beispiel mit der Immobilie für 270.000 Euro bleiben, dann müssen Sie jedem Miterben 90.000 Euro zahlen, damit die Immobilie Ihnen allein gehört.

Achten Sie auf Hypotheken

Auch wenn Sie keine Erbschaftssteuer zahlen müssen, können versteckte Kosten auf Sie zukommen wie eine Hypothek, von der Sie nichts wissen. In diesem Fall erben Sie schließlich mit der Immobilie auch die Schulden bei der Bank. Andererseits könnte es aber auch sein, dass die Immobilie noch nicht abgezahlt ist. Auch in diesem Fall müssen Sie die Restschuld tragen.

Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrer Erbimmobilie geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hier nicht fündig geworden? Dann lesen Sie hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Erbschaft_und_Schenkungsteuer/erbschaft_schenkungsteuer.html

https://www.steuerklassen.com/erbschaftssteuer/

https://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_in_Deutschland

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © aruba2000/Depositphotos.com

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