Wann Sie den verbrauchsorientierten Energieausweis benötigen

Beim Immobilienverkauf ist der Energieausweis Pflicht. Dabei ist Energieausweis nicht gleich Energieausweis. Immobilienbesitzer haben die Wahl zwischen dem verbrauchsorientierten Energieausweis und dem bedarfsorientierten. Lesen Sie im Folgenden, worauf Sie beim Verbrauchsausweis achten müssen.

Nicht alle Angebote für Energieausweise sind seriös. Ist ein Energieausweis mangelhaft oder fehlt er spätestens zum Besichtigungstermin, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Achten Sie also darauf, von wem Sie Ihren Energieausweis erstellen lassen und dass Sie es rechtzeitig tun. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob Sie einen verbrauchsorientierten oder bedarfsorientierten Energieausweis benötigen. Ihr lokaler Profi-Makler weiß, welcher Ausweis der passende für Sie ist sowie wann und von wem er zu erstellen ist.

Der Energieausweis ist deshalb bei Verkauf oder Vermietung wichtig, weil er für Kauf- und Mietinteressenten eine Entscheidungshilfe ist. Denn der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz einer Immobilie. Das heißt, er ermöglicht, die zu erwartenden Energiekosten abzuschätzen. Dabei können Eigentümer grundsätzlich frei entscheiden, welchen der beiden möglichen Energiepässe sie erstellen lassen. Jedoch müssen für den Verbrauchsenergieausweis einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Der verbrauchsorientierte Energieausweis kann nur für Immobilien ausgestellt werden, die über fünf oder mehr Wohneinheiten verfügen. Es sei denn, der Bauantrag für das betreffende Objekt wurde nach dem 1. November 1977 gestellt, dann kann auch für ein Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen ein Verbrauachsausweis erstellt werden. Ein weiterer Fall ist: wenn das Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten zwar älter ist und vor dem 1. November 1977 errichtet wurde, aber bereits das energetische Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht oder dahingehend saniert, beziehungsweise modernisiert, wurde – auch in diesem Fall kann ein Verbrauchsausweis erstellt werden. Für alle anderen Gebäude ist der bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist preisgünstiger als der bedarfsorientierte. Der Preis hierfür liegt etwa zwischen 25 und 100 Euro. Dafür ist er jedoch auch weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis, der dafür aber 500 Euro oder mehr kosten kann. Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft darüber – wie der Name schon sagt –, wie hoch die verbrauchte Energiemenge der Immobilie ist. Also wie viel Energie für Heizung und Warmwasseraufbereitung verbraucht wird. Zur Berechnung werden in der Regel die Energieverbrauchsdaten, zum Beispiel anhand der Heiz- beziehungsweise Brennstoffkostenabrechnungen, mindestens der letzten drei Jahre als Mittelwert zugrunde gelegt. Das ist dann natürlich vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig, aber auch von der Dämmung der Immobilie.

Der Energieausweis wird in der Regel von qualifizierten und zertifizierten Fachleuten wie Energieberatern, Architekten, Bauingenieuren und Schornsteinfegern ausgestellt. Achten Sie darauf, dass Ihr Berater unabhängig ist. Lassen Sie sich deshalb von einem neutralen Immobilienprofi beraten.

Haben Sie Fragen zum Energieausweis? Oder suchen Sie jemanden, der sich um eine professionelle Erstellung kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © miro7833/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Immobilie in der Scheidung: Teilungsversteigerung vermeiden

Kommt es zu einer Scheidung von zwei Menschen, die eine gemeinsame Immobilie besitzen, gilt es, einiges zu klären. Was soll mit Haus oder Wohnung geschehen? Zieht einer der beiden ein und zahlt den anderen aus? Oder wird alles verkauft und der Erlös untereinander aufgeteilt? Wird keine Lösung gefunden, drohen Klage oder Teilungsversteigerung. Letztere sollte unbedingt…

Weiterlesen

Scheidungsimmobilien – so werden Sie sich einig

Eine Scheidung ist eine kräftezehrende Angelegenheit. Droht dann auch noch der Ärger um den Verbleib der gemeinsamen Immobilie, können die beiden Ex-Partner schnell an ihre Grenzen kommen. Spätestens nachdem das Trennungsjahr zu Ende ist, müssen die beiden Ex-Partner entscheiden, was mit dem gemeinsamen Zuhause geschehen soll. Möchte ein Partner verkaufen und der andere ist vehement…

Weiterlesen

Fehler beim Immobilienkauf vermeiden

Die Finanzierung ist nicht gesichert, wichtige Unterlagen für den Verkäufer fehlen und Kaufneben- sowie Sanierungskosten werden unterschätzt. Immer wieder bereiten sich Immobiliensuchende ungenügend vor und finden deshalb keine passende Immobilie. Folgende typische Fehler sollten Immobiliensuchende deshalb vermeiden. Der Immobilienmarkt ist hart umkämpft. Wer die Immobiliensuche nicht optimal vorbereitet, geht lange leer aus. Um schneller und…

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei