Verstehen beide Partner sich noch gut, kann eine Immobilienteilung interessant sein. Gerade bei Paaren mit Kindern ermöglicht dieser Weg es beiden Eltern in der Nähe des Nachwuchses zu leben. Und auch für die Kinder selbst ist die Umstellung nicht allzu groß, wenn aus einer Wohnung plötzlich zwei werden.
Grundvoraussetzung hierfür ist zum einen, dass beide Partner sich noch so gut verstehen, dass die räumliche Nähe kein Problem darstellt. Zum anderen muss auch die Immobilie für eine Teilung geeignet sein. Lassen sich zwei separate Eingänge einbauen? Verfügen beide Wohneinheiten über ein eigenes Bad und eine eigene Küche?
Um die Immobilie in zwei Wohneinheiten einzuteilen, werden die meisten Eigentümer um einen Umbau nicht herumkommen. Je nachdem, wie groß dieser ausfällt, sind damit hohe Kosten verbunden.
Für eine offizielle Teilung, bei der beiden Partnern eine Wohnung zugesprochen wird, benötigen Sie außerdem eine Teilungserklärung. In dieser wird geregelt, welche Flächen der Immobilie oder des Grundstücks zum Gemeinschaftseigentum und welche zum Sondereigentum (also zur jeweiligen Wohneinheit) gehören. Außerdem bestimmt sie die Rechte und Pflichten der Eigentümer. Auch wenn Sie Ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, sondern sie vermieten, ist die Teilungserklärung nötig. Denn in ihr wird geklärt, was gemeinschaftlich genutzt wird und was nur privat. Damit die Teilungserklärung rechtskräftig wird, muss sie einerseits von einem Notar beglaubigt und andererseits ins Grundbuch eingetragen werden.
Sie wollen Ihre Immobilie teilen? Wir beraten Sie gerne zu Ihren Fragen.
Foto: Jacek_Sopotnicki