Wohnung entrümpeln: Was Sie dabei beachten sollten

Häufige Gründe für eine Entrümpelung sind ein bevorstehender Umzug in ein Pflegeheim oder eine Haushaltsauflösung, beispielsweise nach dem Tod eines Verwandten. Manche Immobilieneigentümer wollen aber auch einfach so mal Ordnung schaffen, um Räume wie Dachboden und Keller wieder besser nutzen zu können. Doch wie gehen Sie am besten vor? Wie finden Sie ein seriöses Entrümpelungsunternehmen und was wird die Entrümpelung kosten?

Steht eine Entrümpelung an, stellt sich als erstes natürlich die Frage, ob Sie diese selbst in die Hand nehmen oder eine Firma beauftragen sollten. Bei einem Einfamilienhaus, in dem sich vom Dachboden bis zum Keller über Jahrzehnte hinweg zahlreiche Gegenstände angesammelt haben, ist eine Entrümpelungsfirma normalerweise die bessere Wahl. Denn alles selbst zu sortieren und abzutransportieren bedeutet einen enormen zeitlichen und körperlichen Aufwand.

Gute Vorbereitung ist das A und O

Haben Sie sich dafür entschieden, ein Unternehmen mit der Entrümpelung zu beauftragen, ist es trotzdem wichtig, dass Sie zuvor selbst genau überlegen, welche Gegenstände Sie behalten möchten. Wird die Wohnung eines verstorbenen Verwandten aufgelöst, sollte vor dem Eintreffen einer Entrümpelungsfirma geklärt sein, ob bestimmte Objekte für Sie oder andere Familienangehörige einen wichtigen Erinnerungswert haben. Bei Kunst, Schmuck oder Sammlungen ist es oft ratsam, diese von einem Experten bewerten zu lassen – vielleicht sind sie mehr wert, als Sie denken! Indem Sie selbst schon viele Vorbereitungen treffen, können Sie dem Entrümpeler Arbeitszeit sparen und damit die Kosten etwas reduzieren.

Auswahl eines seriösen Anbieters

Bei der Auswahl eines Entrümpelungsunternehmens kann es sinnvoll sein, zunächst zwei oder drei Angebote einzuholen, die Sie dann vergleichen können. Achten Sie jedoch nicht nur auf den Preis, sondern auch auf eine transparente Kommunikation des Anbieters. Eine pauschale Berechnung der Entrümpelungskosten nach Quadratmetern ist unmöglich. Seriöse Firmen werden Ihnen einen kostenlosen Besichtigungstermin anbieten, werden die zu entrümpelnde Wohnung genau in Augenschein nehmen und daraufhin ein schriftliches Angebot machen. Darin sollte ein Festpreis genannt werden – kein Kostenvoranschlag! (Ein Kostenvoranschlag bedeutet, dass der tatsächliche Preis am Ende bis zu 20 Prozent höher liegen darf). Sie sollten außerdem überprüfen, ob der Anbieter eine Haftpflichtversicherung besitzt. Bei Haushaltsauflösungen kann es nun einmal vereinzelt zu Schäden an der entrümpelten Immobilie kommen. Firmen ohne Haftpflichtversicherung wären entweder schnell ruiniert oder schnell über alle Berge. Sie sind also eindeutig unseriös.

Was kostet die Entrümpelung?

Es gibt viele Faktoren, die den Preis einer Entrümpelung beeinflussen. Um eine ungefähre Vorstellung von der Größenordnung zu bekommen, kann man wohl von rund 500 Euro pro Zimmer ausgehen. Aber das kann stark variieren. Es kommt natürlich auf die Menge und die Art des zu entsorgenden Hausrats an. Auch der Anfahrtsweg und die Parkmöglichkeiten, die Lage des Objekts, ob es bei Wohnungen in höheren Etagen einen Fahrstuhl gibt und einige andere Faktoren beeinflussen den Entrümpelungspreis. Oft werben Unternehmen damit, dass verwertbares Inventar angerechnet wird. Die Kosten reduzieren sich also, wenn die Entrümpelungsfirma einen großen Teil Ihres Hausrats für verwertbar hält. Allerdings sollten sich auch keine Illusionen machen: Die meisten Gegenstände, die Sie nicht mehr haben wollen, haben vermutlich auch keinen allzu hohen Marktwert mehr.

 

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Weiterführende Informationen finden Sie hier:

https://ratgeber.immowelt.de/a/haushaltsaufloesung-ablauf-kosten-besonderheiten.html

https://www.focus.de/immobilien/wohnen/checkliste-haushaltsaufloesung-6-gebrauchtes-ist-kein-vermoegen-wert_id_3927693.html

https://www.immoverkauf24.de/services/entruempelung/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

© Foto: Peter Herrmann/Unsplash

 

 

 

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