Der Bedarfsausweis – Warum er so wichtig ist

Beim Verkauf einer Immobilie wird grundsätzlich immer ein Energieausweis benötigt. Liegt der Energieausweis nicht spätestens beim Besichtigungstermin vor oder wurden die Vorgaben des Gesetzgebers nicht eingehalten, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Dazu kommt: Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise. Immobilienverkäufer müssen wissen, welcher für ihre Immobilie der richtige ist.

Der Energieausweis stellt steckbriefartig den Energiestandard einer Immobilie dar. Das heißt: er zeigt an, wie viel Energie eine Immobilie verbraucht. Wie bei Elektrogeräten wird das vereinfacht mit Energieeffizienzklassen dargestellt, also mit einer farbigen Skala von A+ (sehr niedriger Energieverbrauch) bis Klasse H (einem sehr hohen Energieverbrauch). Auch allgemeine Angaben zum Gebäude sind im Energieausweis enthalten wie Baujahr und Art der Heizung, also Gas oder Öl.

Der Energieausweis wird unterschieden nach Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Mit einer kleinen Eselsbrücke lässt sich der Unterschied zwischen beiden merken: Der Bedarfsausweis bedarf einer Berechnung. Und zwar einer, der keine Verbrauchswerte zu Grunde liegen.

Ein Bedarfsausweis kann grundsätzlich immer erstellt werden. Er ist aber auch teurer als ein Verbrauchsausweis. In der Regel kommt der Bedarfsausweis aber bei Immobilien zum Einsatz, bei denen keine Verbrauchswerte vorliegen. Das ist bei Neubauprojekten der Fall. Es kann aber auch der Fall sein, bei Gebäuden, bei denen nicht ausreichend Abrechnungsperioden zur Ermittlung des durchschnittlichen Energieverbrauches vorliegen oder das Gebäude nicht den Standards der Wärmeschutzverordnung von 1977 genügt. Ein Profimakler kann Ihnen sagen, welchen Energieausweis Sie benötigen.

In den genannten Fällen müssen die Energieverbräuche mit einer komplexen Berechnung ermittelt werden. Sämtliche Faktoren wie Dämmung der Außenwand, Energieklassen der Fenster und die Heiztechnik müssen in der Berechnung berücksichtigt werden. Aber auch Lage der Immobilie und Bauform müssen berücksichtigt werden. Dabei ist die theoretische Berechnungsgrundlage immer gleich. Denn nur so sind die Energiewerte der Immobilien vergleichbar. Die so errechneten Werte sind jedoch nur eine Art Richtwerte. Denn das eigene Heizverhalten oder der typische Energieverbrauch eines Haushalts können in die Berechnung nicht miteinfließen.

Den Bedarfsausweis wie den Verbrauchsausweis erstellen in der Regel qualifizierte und zertifizierte Fachleute wie Energieberater, Architekten, Bauingenieure und Schornsteinfeger. Achten Sie aber auf die Unabhängigkeit der Berater. Auch online können Energieausweise angefordert werden. Aber Vorsicht! Günstige Angebote sind in der Qualität oft mangelhaft. Auf der sicheren Seite ist, wer sich von einem neutralen Immobilienexperten beraten lässt. Durch ihre langjährige Erfahrung wissen sie, wer einen geeigneten Energieausweis ausstellen kann. Auch beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA), der KfW-Bankengruppe oder der deutschen Energie-Agentur (dena) finden Sie Listen mit unabhängigen und qualifizierten Fachleuten.

Haben Sie Fragen zum Energieausweis? Oder suchen Sie jemanden, der sich um eine professionelle Erstellung kümmert? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Foto: © mipan/Depositphotos.com

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

Verlassen Sie sich nicht allein auf Online-Immobilienbewertung

Wer heutzutage wissen möchte, wie viel seine Immobilie wert ist, denkt sich: Das erledige ich mal schnell online. Schließlich gibt es dort zahllose Immobilienbewertungsrechner. Sogar Immobilienmakler haben ein solches Tool auf ihrer Webseite. Allerdings sind […]

Weiterlesen

Lebenslanges Wohnrecht?

Wer das Wohnrecht für eine Immobilie besitzt, profitiert von vielen Vorteilen. Zwar entfällt dabei die Miete, allerdings gibt es aber auch Einschränkungen, wenn es um die Gestaltung des Wohnraumes geht. Angesichts der steigenden Mietpreise und […]

Weiterlesen

Neues Maklergesetz: Was Sie jetzt wissen müssen

Wenn Sie beim Immobilienverkauf mit einem Makler arbeiten, fällt für diesen eine Provision an. Wer aber zahlt die? Bislang war die Bezahlung des Vermittlers im BGB nicht eindeutig geregelt. Mit Einführung des Maklergesetzes gelten nun […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei